Nachtragsverteilung — Nachtragsverteilung, die der Schlußverteilung im Konkurs (s. d.) nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Sie erstreckt sich nach der deutschen Konkursordnung (§ 166) auf die bisher vom Verwalter zurückgehaltenen, aber dann freigewordenen, sowie … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachtragsverteilung — Nach|tragsverteilung, im Konkurs nach der Schlussverteilung die weitere Verteilung von Mitteln der Konkursmasse, wenn zurückbehaltene Beträge für die Masse frei werden, ausgezahlte Beträge zur Masse zurückfließen oder weitere Massegegenstände… … Universal-Lexikon
Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachkonkurs — Nachkonkurs, s. Nachtragsverteilung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e … Universal-Lexikon
Insolvenzverfahren — dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger (1) durch Verwertung des Vermögens und Erlösverteilung oder (2) Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan. I. Beteiligte:1. Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk… … Lexikon der Economics